Fenster & Türen

Wartungsvertrag

für Fenster und Türen

 

pdf Wartungsvertrag Fenster und Türen

 

Merkblatt zu Wartungsvertrag für Fenster und Türen

Fenster und Türen sind bewegliche Bauteile, welche mechanischen und witterungsbedingten Einwirkungen und Einflüssen ausgesetzt sind und somit erhöhte Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen auftreten können.

Um eine einwandfreie Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist eine fachgerechte Wartung mit einem Intervall von maximal 12 Monaten oder bei einem viel begangenem Türelement nach ca. 50`000 Bewegungen sinnvoll.

Zudem kann eine regelmäßige Kontrolle durch einen Fachbetrieb, evt. auftretende Schäden verhindern oder minimieren. Somit ist der Werterhalt des Werkes gewährleistet und die Lebensdauer des Werkes wird erhöht.

Ebenso kann bei Früherkennung von beschädigten Gläsern und Dichtungen, die Funktion sichergestellt werden, damit ein isoliertes Element auch nach Jahren noch dicht ist, und somit Energie und Kosten spart.

Das Unterlassen von regelmäßigem Unterhalt und Wartungen kann zu folgenden rechtlichen Konsequenzen führen:

Auszug aus dem OR:
Art. 58 Haftung des Werkeigentümers

  • 1. Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.
  • 2. Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind.

Der Eigentümer haftet in vollen Umfang, wenn durch den mangelhaften Unterhalt des Werkes Personen oder Güter geschädigt werden. Es handelt sich um eine strikte Kausalhaftung. Voraussetzung der Haftung ist einzig der Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem mangelhaften Unterhalt des Werkes. Die angewendete Sorgfalt spielt allenfalls eine Rolle bei der Frage, ob und in welchem Umfang der Schaden von der Versicherung übernommen wird.

Der Werkeigentümer hat allerdings ein Rückgriffsrecht auf andere Personen, wenn diese für den Mangel des Werkes verantwortlich sind, etwa bei mangelhaftem Unterhalt durch den Mieter oder den beauftragten Fachbetrieb.